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Keine Heizung ist kriminell

    Was ist dran am Heizungsgesetz? Was gilt für mich?

    Viel ist geschrieben worden in den vergangenen Monaten zu den Plänen des Wirtschaftsministers, die Heizungen in Deutschland zu modernisieren und in diesem Bereich Klimaneutralität zu erreichen. Das allermeiste, was man lesen konnte, war aber eher am größtmöglichen Aufschrei orientiert als an der Information der Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer.

    Was gilt denn nun?

    Beim Heizen sollen perspektivisch 65 Prozent der eingesetzten Energie aus den so genannten erneuerbaren Energien stammen. Grundlage dafür ist die kommunale Wärmeplanung, die in Taucha bis 30.06.2028 vorliegen soll. Vorher kommt auch keine 65-Prozent-Pflicht bei uns.

    Holzheizungen werden auch weiterhin ohne Einschränkungen erlaubt sein, und zwar in Neu- und Altbauten.


    Wer seine Heizung tauschen muss, darf für eine Übergangsfrist von bis zu fünf Jahren noch eine Gas- oder Ölheizung einbauen. Danach muss dann umgerüstet werden auf die 65-Prozent-Regel. Sogar der Einbau neuer Ölheizungen bleibt erlaubt, bis die kommunale Wärmeplanung vorliegt.


    Der Gesetzgeber sieht eine Pflichtberatung vor, wenn man eine fossile Heizung einbauen möchte. Für diese Beratung braucht man aber keinen Energieberater: Das darf und kann auch der Schornsteinfeger oder der Installateur.


    Auch die Anforderungen für Prüfungen und Optimierung bei Wärmepumpen oder älteren Heizungsanlagen gelten nicht für das Eigenheim, sondern erst ab sechs Wohneinheiten je Gebäude.
    Der kommunalen Wärmeplanung kommt künftig eine zentrale Rolle zu, um überhaupt über die Wärmebedarfe in einer Kommune bescheid zu wissen. Das ist heute noch nicht der Fall. Wo immer möglich sollte langfristig die Versorgung mit Fernwärme angestrebt werden, da diese nicht nur zentral gewartet und kontrolliert werden kann, sondern auch emissionsärmer und damit ökologischer und klimafreundlicher ist.


    Die SPD-Fraktion im Stadtrat Taucha hat die Stadtverwaltung gebeten, schnellstmöglich mit den Vorbereitungen zu beginnen und bestenfalls sofort einen Vertragspartner für die Wärmeplanung unter Vertrag zu nehmen, um deutlich eher als 2028 Kenntnisse zu haben. Das schafft auch Planungssicherheit für Eigenheimbesitzer.

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