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Keine Steuererhöhung in Taucha

    Kommunen haben nur wenige Möglichkeiten, ihre Einnahmen selbständig zu regulieren. Ganz wesentlich dabei ist die Gewerbesteuer, die von der Kommune mit einem selbst festgelegten Hebesatz bestimmt werden kann, und der Kommune auch in voller Höhe zufließt.

    In Taucha liegt der Gewerbesteuerhebesatz bereits seit 2008 bei 395 Prozent. Damit liegt er unter dem Durchschnitt des Freistaates Sachsen und deutlich unter dem der Stadt Leipzig mit 650 Prozent. Das Ergebnis dieser Stabilität auf niedrigem Niveau sind viele Gewerbeansiedelungen aufgrund des wirtschaftlichen Anreizes und der Verlässlichkeit Tauchas. Grundage dafür ist eine über viele Jahre geordnete Haushaltspolitik und der tiefe Respekts vor der Leistung der Gewerbetreibenden in unserer Stdt. Die Unternehmerinnen und Unternehmerinnen sind es, die Arbeitsplätze schaffen und letztlich wesentliche Verantwortung dafür tragen, dass es unserer Stadt gut geht. Diese solide und geordnete Art und Weise der Politik muss unbedingt so weitergeführt werden.

    Auch bei Grundsteuer und Grunderwerbsteuer positioniert sich Taucha hervorragend als bezahlbare und lebenswerte Alternative zur teuren Großstadt Leipzig. Überlegungen, zusätzlich eine zweite Grunderwerbsteuer unter dem Namen „Strukturfolgeabgabe“ einzuführen, sind mit großer Vorsicht zu genießen, weil sie Tauchas Standortvorteile allzu leichtfertig preisgeben.

    Und letztenendes verteuern gerade die Steuern auf Grund und Boden die Preise für Wohnungen, Baugrundstücke und Gewerbeflächen.

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